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Die für Informationsspezialisten überraschende Information kam in der Moderation des ZDF-Politbarometers vom 28.09. eher beiläufig daher und verschwand angesichts der aktuellen Politikerbenotungen schnell hinter Zahlen und Informationen. Drum sei nochmal darauf hingewiesen: Laut der hier vorgestellten Ergebnisse würden annährend die Hälfte der befragten Personen (47 Prozent) ein Verbot religionskritischer Darstellungen befürworten, selbst wenn damit Einschränkungen der Meinungsfreiheit verbunden wären.

Die Meinungsfreiheit wird in Deutschland in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes definiert: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.

Ein Blick in Geschichtsbücher und die Aussagen von Historikern bestätigen, dass der geschichtliche und politische Entwicklungsweg bis zu dieser Definition lang, mühevoll und mit Repressionen, Gewalt und Rückschlägen verbunden war.

Artikel 5 des Grundgesetzes stellt auch einen zentralen Pfeiler für alle mit dem Bibliotheks- und Informationswesen verbundenen Berufe und der damit zusammenhängender Branchen dar. Und sein Inhalt dient als wichtiger Gradmesser für die Situation des Staates mit Blick auf demokratische Grundrechte, auch in Europa. Nicht nur Politiker und Vertreter der Wirtschaft betonen zudem die Vorteile der Informations- und Wissensgesellschaft als Fortschritt.

Doch wie reif ist eine Gesellschaft für die “Informations- und Wissensgesellschaft” tatsächlich, wenn fast die statistische Hälfte ihrer Teilnehmer zur Lösung aktueller Problemlagen gezielte Einschränkungen beim Zugriff auf Information hinnehmen würde?

Zeitungsleser im Hausgärtchen (Carl Spitzweg)

Selbst wenn man entschuldigend anführen möchte, dass die befragten Personen die Option “Einschränkung der Meinungsfreiheit” als ein naheliegendes und erfüllbares Angebot zur Auflösung eines Problems vorgestellt bekommen, so bleibt dennoch ein Unbehagen. Als aufmerksame Beobachter/innen erinnern Sie sich bestimmt an nicht lange zurückliegende Ereignisse und Diskussionen, bei denen deutlich wurde, dass bestimmten Interessengruppen auch in Deutschland an einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Information offenbar durchaus gelegen ist. – Und so könnte das Zwischenergebnis aus dem Politbarometer des ZDF ausgerechnet von diesen Interessengruppen als durchaus ermutigender Anhaltspunkt verstanden werden …

 

Die Meinungsfreiheit wurde 1798 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der kostbarsten Rechte des Menschen bezeichnet. Nach politischen Aufständen und deren Niederschlagung um 1848/1849 wurden einmal erreichte bürgerliche Rechte weitgehend wieder eingeschränkt. Zeitungen wurden in diesem Zusammenhang verboten oder nur nach strenger Zensur publiziert. Lesegesellschaften wurden geschlossen. Phasenweise war es für den Bürger ratsam, sich politisch nicht zu äußern. Nur der Rückzug in den privaten Raum bot Schutz vor der Zensur. Nur hier kann der Zeitungsleser wie auf dem Bild von Carl Spitzweg wenigstens mimisch missbilligen, was in der Zeitung steht. Das Bild entstand um 1845/1858. (Bildquelle: Wikipedia)