Programm
Okt. 2020 Die DGI-Praxistage 2020 #dgipt20 wurden am 30.10.2020 erfolgreich als Web-Konferenz ausgerichtet. Es ging um den fachlichen Austausch zum Schwerpunkt „Information und Recht“. Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis berichteten über aktuelle Entwicklungen, Erfahrungen und Meinungen.
Die von den Referent*innen freigegebenen Präsentationen sind ab sofort auf dieser Website zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung wurde nicht aufgezeichnet.
FREITAG 30. OKTOBER 2020
10.00 Uhr
Start und Begrüßung
(Zugang nach Anmeldung und Login möglich ab 09.30 Uhr. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu Technik und Ablauf der Web-Konferenz)
SESSION 1
moderiert von Elgin H. Jakisch, U&B Interim-Services
10.15 Uhr
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt: Die Reformpläne des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des Urheberrechts an die EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL)
Prof. Dr. Caroline Volkmann, Hochschule Darmstadt h_da
(Präsentation)
Abstract: Im April 2019 wurde die stark umstrittene DSM-RL zur Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Die Plattformhaftung, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Verlegerbeteiligung waren besonders umstritten und standen auch medial im Vordergrund. Darüber hinaus enthält die DSM-RL in Art. 18 ff. aber auch erstmals europäische Standards zum Urhebervertragsrecht. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat im Juni 2020 einen zweiten Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die DSM-RL vorgelegt, der die im Urhebervertragsrecht notwendigen Änderungen enthält. Während Art. 18 ff. DSM-RL stark an die §§ 32 ff. UrhG angelehnt sind, wirft der vorgelegte Diskussionsentwurf gleichwohl Fragen auf. Sind Pauschalvergütungen noch zulässig und wenn ja, muss der Gesetzgeber die branchenspezifischen Sonderfälle nicht näher bestimmen? Müssen Hauptlizenznehmer in Zukunft die Urheber und ausübenden Künstler über den Umfang der Werknutzung in Form einer Reporting-Pflicht informieren? Wie ist mit der im Entwurf angedeuteten Verschärfung des Bestsellerparagrafen § 32a UrhG umzugehen? Der Vortrag soll beleuchten, ob Art. 18 ff. DSM-RL diese Änderungen zwingend vorsehen oder ob einzelne Regelungen des Diskussionsentwurfs nicht unangemessen in die Vertragsfreiheit eingreifen.
Prof. Dr. Caroline Volkmann (Kurz-CV) ist Professorin für Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt. Sie hat in Mainz und Lausanne Rechtswissenschaften studiert und bei Prof. Dr. Dieter Dörr (Europa- und Völkerrecht, Medienrecht) promoviert. Vor ihrer Tätigkeit als Professorin an der h-da hat sie sich im Justitiariat des ZDF u.a. im Urheber-, Presse- und Sportrecht spezialisiert. (Foto: h_da, Hüning)
10.45 Uhr
Gesucht: Lieschen Müller. Praktische Probleme bei der Rechteklärung von Materialien sozialer Bewegungen
Dr. Katrin Lehnert, Digitales Deutsches Frauenarchiv
(Präsentation)
Abstract: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv macht die Geschichte der Lesben- und Frauenbewegungen online erfahrbar. Zu den dort gezeigten Fundstücken zählen Plakate und Flugblätter, Broschüren und Graue Literatur, aber auch unveröffentlichte Briefe, Fotos oder Tonaufnahmen. Dabei erweist sich das Urheberrecht als eine der größten Herausforderungen für die Onlinestellung. Denn die geltende Rechtslage ignoriert die Besonderheiten von Materialien sozialer Bewegungen wie kollektive Autor*innenschaft und das Veröffentlichen unter Pseudonymen. Der Vortrag geht auf aktuelle rechtliche Fragen ein und zeigt konkrete Beispiele aus feministischen Erinnerungseinrichtungen.
Dr. Katrin Lehnert ist Kultur- und Bibliothekswissenschaftlerin. Als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Digitalen Deutschen Frauenarchivs berät sie die Archive und Bibliotheken des feministischen i.d.a.-Dachverbands zur Rechteklärung in Digitalisierungsprojekten. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Archivische Rechtsfragen des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (Foto: Franziska Barišić)
11.15 Uhr
Pause (10 Minuten)
SESSION 2
moderiert von Barbara Reißland, LIBRARY CONSULT
11.25 Uhr
Blockchain-Technologie: Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten zur irreversiblen Speicherung von Dokumenten
Prof. Dr. Peter Preuss, FOM Hochschule für Oekonomie und Management
(Präsentation)
Abstract: 2008 wurde unter einem Pseudonym das Konzept für die Kryptowährung Bitcoin veröffentlicht. Kryptowährungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie dezentral zwischen den Teilnehmern über das Internet ausgetauscht werden. Geldinstitute, die bei Finanztransaktionen üblicherweise als Intermediäre fungieren und die durchgeführten Finanztransaktionen verwalten, werden nicht benötigt. Die technologische Plattform, die für diese Währungen verwendet wird, ist die Blockchain. Diese Plattform kann aber nicht nur für digitale Währungen eingesetzt werden, sondern auch in anderen Anwendungsbereichen, bei denen Daten irreversibel gespeichert werden sollen. Dem stehen allerdings Betroffenenrechte der DSGVO – wie zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden – entgegen. Ziel des Vortrags ist es, die Funktionsweise der Blockchain zu erklären und die Herausforderungen bei der dauerhaften Speicherung von Dokumenten aufzuzeigen.
Dr. Peter Preuss lehrt Wirtschaftsinformatik an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Stuttgart. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung People Consolidated GmbH, die sich auf die Einführung von SAP-Produkten für das Konzernrechnungswesen und -controlling spezialisiert hat.
11.55 Uhr
Datenschutzaspekte bei der Nutzung von Cloud-Computing-Services - Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung
Annika Selzer, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT)
Abstract: Viele Unternehmen wollen von den Vorteilen sogenannter Cloud-Computing-Services profitieren. Häufig sollen dabei insbesondere personenbezogene Daten, zum Beispiel die der eigenen Kunden und/oder Mitarbeiter, von einem Cloud-Computing-Anbieter verarbeitet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt in Europa zum Schutz der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen strengen Regelungen. U.a. regelt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie zeigt auch die Anforderungen und Grenzen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Cloud-Computing-Anbieter auf. Der Vortrag stellt die Anforderungen an die datenschutzkonforme Nutzung von Cloud-Computing-Services dar.
Annika Selzer ist Rechtswissenschaftlerin am Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT). Sie hat Informationsrecht an der Hochschule Darmstadt studiert und ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte und -auditorin (TÜV, Deutschland) sowie zertifizierter GDPR Practitioner (APMG International, England). Ihre Forschungsschwerpunkte sind das Datenschutzrecht und die interdisziplinäre Recht-Technik-Forschung.
12.25 Uhr
Pause (10 Minuten)
SESSION 3
moderiert von Stefan Zillich, re:Quest Berlin+FrankfurtM
12.35 Uhr
Digitale Forschungsdaten - rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
Prof. Dr. Franziska Boehm, FIZ Karlsruhe GmbH
(Präsentation)
Abstract: Digitale Forschungsdaten erhalten neben Fachpublikationen eine immer höhere Aufmerksamkeit. Bibliotheken, Rechenzentren, Dienstleister, Verlage und andere Forschungspartner bauen forschungsnahe Dienste und Infrastrukturen zum Forschungsdatenmanagement auf. Ein Meilenstein dabei ist die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), die mit diversen Fachkonsortien im Herbst 2020 starten soll. Parallel dazu will die Europäische Kommission die European Open Science Cloud (EOSC) voranbringen. Innerhalb Deutschlands ergreifen nach und nach auch die Bundesländer die Initiative. In Baden-Württemberg öffneten Ende 2019 vier Science Data Centers, darunter in Karlsruhe das Science Data Center für Molekulare Materialforschung (MoMaF). Im Vortrag wird auf die rechtlichen Anforderungen eingegangen, die sich beim Umgang mit digitalen Forschungsdaten stellen. So sind zum Beispiel bei der Speicherung und der Nutzung digitaler Forschungsdaten unterschiedliche Rechtsgebiete wie etwa das Datenschutz- und das Urheberrecht zu beachten.
Prof. Dr. Franziska Boehm (Lebenslauf) ist Bereichsleiterin für Immaterialgüterrechte am FIZ Karlsruhe, Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur und Professorin am Karlsruher Institut für Technologie. Ihre Forschungsinteressen liegen im Datenschutz, IP- und IT Recht.
13.05 Uhr
KI und Immaterialgüterrecht - zum Schutz von KI-Technologien, von Trainingsdaten und Erzeugnissen selbstlernender Algorithmen durch Urheber-, Marken- und Patentrecht
Dr. Till Kreutzer, iRights.Law Rechtsanwälte
(Präsentation)
Abstract: Künstliche Intelligenz, also selbstlernende Computerprogramme, ist in aller Munde. Solche Technologien kommen zunehmend in Produktions- und Analyseprozessen aller Arten zum Einsatz. Für die datengetriebene Wirtschaft sind sie von ebenso großer Bedeutung wie für Wissenschaft und Forschung. Dies führt zu mannigfaltigen, praktisch oft hoch-relevanten Rechtsfragen. Sind KI-Technologien als solche patentierbar? Dürfen Trainingsdaten („Input“) aus externen Quellen verwendet werden und welche rechtlichen Restriktionen sind hier zu beachten? Sind computergenerierte, also durch KI-Technologien erzeugte, Arbeitsergebnisse („Output“) urheberrechtlich, markenrechtlich oder durch Patente geschützt? Auf diese und andere Fragen wird in dem Vortrag praxisnah eingegangen.
Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer und geschäftsführender Partner der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info, dem mehrfach prämierten (u. a. Grimme-Online-Award 2006) Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Er ist persönliches Mitglied der Deutschen UNESCO Kommission (DUK) und gehört deren Fachausschuss „Kommunikation und Information“ an.
13.35 Uhr
Abschlussrunde
(Ende der Web-Konferenz ca. 14.00 Uhr)
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