Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Vorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung, zum Umgang mit den Daten von Kunden, Veranstaltungsteilnehmern oder Mitgliedern und Dokumentationspflichten verändern sich – um nur einige Themen zu nennen. Welche Daten muss ich wann löschen, welche darf ich nachnutzen und was sind erlaubte Nachnutzungen? Was darf ich mit den Angaben auf einer Visitenkarte, die mir überreicht wird, machen?
Auch kleine Informationseinrichtungen, selbstständige und freiberufliche Information Professionals oder ehrenamtlich in Vereinsvorständen tätige Personen müssen die neuen Regelungen beachten und sollten jetzt prüfen, inwieweit sie ihre Prozesse, ihre Auftragsformulare oder ihre AGB anpassen müssen. Der Workshop bietet speziell für diese Zielgruppen einen kompakten Überblick zum neuen Datenschutzrecht und hat insbesondere den sicheren Umgang mit den wichtigsten Vorschriften zum Ziel. Praxisnahe Übungen, Checklisten und Übersichtsmaterialien machen die Vorschriften auch für juristische Laien verständlich und umsetzbar.