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Stand: 20. Oktober 2026 – gültig für Anmeldungen ab 22. Oktober 2026

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§ 1 Geltungsbereich und Formate

(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle kostenpflichtigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“) der Deutschen Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (nachfolgend „DGI“), Windmühlstraße 3, 60329 Frankfurt am Main.
(2)
Veranstaltungen finden als Online-Veranstaltung, als Präsenzveranstaltung, als Hybridveranstaltung oder als mehrteiliger Zertifikatslehrgang statt. Das Format ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf https://dgi-info.de/ angegeben. Für Zertifikatslehrgänge gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen in der Anlage. Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen vor.
(3)
Die Angebote richten sich an Mitglieder der DGI sowie an Interessierte aus Bibliotheken, Archiven, Museen, Unternehmen, Verwaltung und Wissenschaft.
(4)
Inhouse-Schulungen und individuell vereinbarte Veranstaltungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Für sie gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen.
(5)
Abweichende Regelungen in der Veranstaltungsbeschreibung (z. B. Anmeldefristen, Gebühren, Mindestteilnehmerzahl) gehen diesen Bedingungen vor, wenn sie ausdrücklich als abweichend gekennzeichnet sind.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1)
Die Anmeldung erfolgt online über die Website der DGI (https://dgi-info.de/). Es ist die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Anmeldefrist zu beachten. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare bearbeitet werden.
(2)
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages und personengebunden. Dies gilt auch bei Gruppenanmeldungen. Meldet eine Institution Beschäftigte an, wird die Institution Vertragspartnerin der DGI. Bei der Anmeldung sind der Rechnungsempfänger und, soweit abweichend, die teilnehmende Person anzugeben.
(3)
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der DGI per E-Mail zustande. Kann eine Anmeldung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die DGI die anmeldende Person und weist, soweit möglich, auf alternative Termine hin.
(4)
Änderungen der Anmeldedaten (z. B. Schreibweise des Namens, Rechnungsanschrift) sind bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) an die Geschäftsstelle mitzuteilen.

§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlung

(1)
Es gilt die in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesene Teilnahmegebühr. Sie versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2)
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Unterlagen. Verpflegung ist nur enthalten, wenn die Veranstaltungsbeschreibung dies ausdrücklich angibt. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht enthalten. Gebühren für Prüfungen oder Zertifizierungen sind nur enthalten, wenn die Veranstaltungsbeschreibung dies angibt.
(3)
Der Mitgliederpreis gilt, wenn die anmeldende Person oder Institution zum Zeitpunkt der Anmeldung Mitglied der DGI ist.
(4)
Die DGI stellt die Teilnahmegebühr per E-Mail in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto der DGI zu überweisen, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn.

§ 4 Durchführung, Absage und Änderungen

(1)
Für jede Veranstaltung gilt eine vorab von der DGI festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Wird sie nicht erreicht, sagt die DGI die Veranstaltung ab und informiert die Angemeldeten bei Präsenz- und Hybridveranstaltungen spätestens 1 Woche vor Beginn, bei Online-Veranstaltungen spätestens am Vortag bis 16:00 Uhr. Die DGI kann eine Veranstaltung außerdem absagen, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann (z. B. Ausfall von Referierenden ohne zumutbaren Ersatz, höhere Gewalt, Sperrung der Veranstaltungsräume). Bei Online-Veranstaltungen gilt die Zusendung der Zugangsdaten als Bestätigung der Durchführung. Für Zertifikatslehrgänge gilt die Anlage.
(2)
Die DGI darf Termin, Ort, Format (z. B. von Präsenz zu Online), Programm und Referierende ändern, soweit dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf bestimmte Referierende besteht nicht. Bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Format können Teilnehmende innerhalb einer Woche nach Mitteilung zurücktreten. Wesentlich ist insbesondere die Verlegung auf einen anderen Tag oder der Wechsel von Präsenz zu Online. Der Wechsel von Referierenden ist keine wesentliche Änderung.
(3)
Bei Absage oder Rücktritt nach Absatz 1 oder 2 erstattet die DGI bereits gezahlte Gebühren innerhalb von 14 Tagen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern die DGI die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

§ 5 Stornierung und Rücktritt durch Teilnehmende

(1)
Die Stornierung der Anmeldung muss per E-Mail an die DGI erfolgen.; maßgeblich ist der Zugang bei der DGI. Die Fristen berechnen sich bis zum ersten Veranstaltungstag.
(2)
Es gelten folgende Fristen. Für Zertifikatslehrgänge gelten die Fristen der Anlage.
Format Kostenfrei bis 50 % der Gebühr erstattet bis Danach
Online-Veranstaltung 4 Wochen vor Beginn 2 Wochen vor Beginn keine Erstattung
Präsenz- und Hybridveranstaltung 8 Wochen vor Beginn 4 Wochen vor Beginn keine Erstattung
(3)
Ein Ersatz der angemeldeten Person durch eine andere Person ist kostenfrei möglich. Die Ersatzperson ist der DGI in Textform mit Name, E-Mail-Adresse und Institution vor Veranstaltungsbeginn zu benennen. Bei Online-Veranstaltungen werden die Zugangsdaten an die Ersatzperson übermittelt.
(4)
Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Eine Erstattung für nicht besuchte Teile einer Veranstaltung erfolgt nicht.
(5)
Erstattungen nach Absatz 2 erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung. Ist die Gebühr noch nicht gezahlt, reduziert sich die Rechnung entsprechend.
(6)
Darüberhinausgehende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Besonderheiten bei Online-Veranstaltungen

(1)
Für die Teilnahme wird ein Computer mit Internetanschluss benötigt, der die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Systemanforderungen erfüllt, sowie Audioausgabe und, soweit angegeben, Mikrofon und Kamera. Für diese technischen Voraussetzungen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Störungen aus ihrem Verantwortungsbereich berechtigen nicht zur Minderung oder Erstattung der Gebühr.
(2)
Die DGI übermittelt die Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn per E-Mail. Die Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei einem Verstoß kann die DGI die Teilnahme beenden. Die Gebühr wird dann nicht erstattet.
(3)
Teilnehmende haben sich respektvoll zu verhalten und die Teilnahmeregeln der Veranstaltung zu beachten. Bei erheblichen Verstößen kann die DGI Teilnehmende von der Veranstaltung ausschließen und deren künftige Anmeldung ablehnen. Die Gebühr wird dann nicht erstattet.
(4)
Fällt eine Online-Veranstaltung wegen eines technischen Ausfalls aus dem Verantwortungsbereich der DGI ganz oder teilweise aus, bemüht sich die DGI um einen Ersatztermin oder, soweit angekündigt, um die Bereitstellung einer Aufzeichnung. § 4 Abs. 1 und 3 bleiben unberührt.

§ 7 Besonderheiten bei Präsenz- und Hybridveranstaltungen

(1)
Teilnehmende haben die Haus- und Brandschutzordnung der Veranstaltungsstätte sowie etwaige Rauchverbote zu beachten.
(2)
Anreise und Unterkunft sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren. Die DGI informiert auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten. Ein Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten durch die DGI findet nicht statt (vgl. § 4 Abs. 3).
(3)
Bei Hybridveranstaltungen wählen Teilnehmende bei der Anmeldung zwischen Teilnahme vor Ort und Online-Teilnahme. Ein Wechsel der Teilnahmeform ist nur nach Absprache mit der DGI-Geschäftsstelle möglich. Für die Online-Teilnahme gilt § 6 entsprechend.

§ 8 Bescheinigungen

(1)
Für Teilnehmende der DGI-Praxisseminare und weiterer in der Veranstaltungsbeschreibung genannter Veranstaltungen versendet die DGI eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Voraussetzung ist die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.
(2)
Für Zertifikatslehrgänge gelten die Voraussetzungen der Anlage.

§ 9 Urheberrecht und Aufzeichnungen

(1)
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige Einwilligung der DGI und der Referierenden in Textform nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung für eigene Zwecke der teilnehmenden Person bleibt zulässig.
(2)
Mitschnitte der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nicht zulässig. Das gilt für Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, Screenshots und Transkriptionen, auch mittels KI-gestützter Dienste. Verstöße können rechtlich verfolgt werden.
(3)
Aufzeichnungen durch die DGI erfolgen nur, wenn sie in der Veranstaltungsbeschreibung angekündigt sind.

§ 10 Haftung

(1)
Die DGI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die DGI nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3)
Die Absätze 1 und 2 gelten auch hinsichtlich der Organe, Mitarbeitenden, ehrenamtlich Tätigen, Referierenden und Erfüllungsgehilfen der DGI.
(4)
Die Referierenden vermitteln Fachwissen nach bestem Wissen. Die DGI übernimmt im Rahmen von Absatz 1 und 2 keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte und -unterlagen und für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs der Teilnahme.
(5)
Für Leistungen Dritter (z. B. Veranstaltungsstätten, Anbieter von Videokonferenzsystemen) haftet die DGI nach den Absätzen 1 und 2. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz, Bild- und Tonaufnahmen

(1)
Die DGI verarbeitet Name, Institution, E-Mail-Adresse und Rechnungsdaten der Teilnehmenden zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Hierfür wird das Buchungstool edoobox verwendet. Bei Online-Veranstaltungen werden zusätzlich die Daten verarbeitet, die für die Nutzung des jeweiligen Videokonferenzsystems erforderlich sind. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der DGI unter https://dgi-info.de/datenschutzerklaerung/.
(2)
Name, Institution und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden werden zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung an die Referierenden weitergegeben.
(3)
Teilnehmende verpflichten sich, persönliche oder unternehmensbezogene Daten anderer Teilnehmender Dritten nicht zugänglich zu machen.
(4)
Bei Präsenzveranstaltungen können Fotos entstehen, die in Publikationen der DGI und in der Berichterstattung verwendet werden. Darauf wird in der Veranstaltungsbeschreibung und vor Ort hingewiesen. Teilnehmende können der Aufnahme und Verwendung ihres Bildes jederzeit widersprechen; die DGI-Geschäftsstelle ist zu informieren, bei Veranstaltungen auch die Veranstaltungsleitung. Bild- oder Tonaufzeichnungen von Online-Veranstaltungen erfolgen nur nach Ankündigung. Teilnehmende können dann Kamera und Mikrofon ausgeschaltet lassen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)
Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2)
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden oder ihrer Institution wird widersprochen.
(3)
Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4)
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Anlage: Besondere Bedingungen für DGI-Zertifikatslehrgänge

1.
Vertragsgegenstand. Der Vertrag besteht über den gesamten Lehrgang mit allen Modulen laut Lehrgangsbeschreibung. Die Teilnahmegebühr gilt für den gesamten Lehrgang. Einzelne Module sind nur buchbar, wenn die Lehrgangsbeschreibung dies vorsieht; die Gebühr dafür wird dort gesondert genannt.
2.
Anmeldung. Der Anmeldeschluss ergibt sich aus der Lehrgangsbeschreibung. Bei der Anmeldung sind Rechnungsempfänger und, soweit die Institution die Kosten übernimmt, eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Bestätigung der Institution anzugeben. Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Lehrgangsbeschreibung. Ist der Lehrgang ausgebucht, führt die DGI eine Warteliste.
3.
Durchführungsbestätigung. Die DGI sendet die Durchführungsbestätigung nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 2 Wochen vor Beginn des ersten Moduls. Abweichend von § 4 Abs. 1 AGB erfolgt bei Zertifikatslehrgängen eine gesonderte Durchführungsbestätigung. Bis dahin ist die DGI zum Rücktritt berechtigt (§ 4 Abs. 1 AGB).
4.
Gebühr und Zahlung. Die DGI stellt die Gebühr mit der Durchführungsbestätigung in Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen, spätestens vor Beginn des ersten Moduls.
5.
Stornierung. Das Fernbleiben von einzelnen Modulen berührt die Zahlungspflicht nicht. § 5 Abs. 1, 5 und 6 AGB gelten entsprechend.
Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung Folge
bis 8 Wochen vor Beginn des ersten Moduls kostenfrei
bis 4 Wochen vor Beginn des ersten Moduls 50 % der Gebühr sind zu zahlen oder werden einbehalten
danach, bei Nichterscheinen oder Abbruch volle Gebühr, keine Erstattung
6.
Ersatzperson. Eine Ersatzperson, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann bis zum Beginn des ersten Moduls kostenfrei benannt werden. Danach ist ein Wechsel nur mit Zustimmung der DGI möglich, die insbesondere den Lehrgangsfortschritt und die Gruppe berücksichtigt.
7.
Änderungen. Die DGI darf Modultermine verlegen, Referierende wechseln und das Format einzelner Module ändern, wenn das Lehrgangsziel nicht gefährdet wird. Keine wesentliche Änderung im Sinne von § 4 Abs. 2 AGB sind der Wechsel von Referierenden, die auch kurzfristige Verschiebung einzelner Module auf einen Ersatztermin und der Formatwechsel einzelner Module. Wesentlich ist insbesondere die Verschiebung des Lehrgangsbeginns um mehr als 14 Tage oder der Wegfall eines Moduls ohne gleichwertigen Ersatz.
8.
Fehlzeiten. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Module oder auf Bereitstellung von Aufzeichnungen besteht nicht.
9.
Zertifikat. Das Zertifikat erhält, wer mindestens 80 % der Lehrgangszeit besucht hat und gegebenenfalls die Abschlussleistung gemäß Lehrgangsbeschreibung erbracht hat. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Module.
10.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.