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Positionspapier der DGI-Fachgruppe Bildung und Informationskompetenz

Im Spannungsfeld von Künstlicher Intelligenz und Bildung

Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) stehen vor den Toren unserer Bildungsinstitutionen oder haben sie bereits passiert. Diese Entwicklung gilt es kritisch-konstruktiv zu begleiten, denn:

1. KI im Bildungswesen ist per se weder gut noch schlecht. Die fortschreitende Digitalisierung erzwingt jedoch eine Bewertung der Möglichkeiten und Grenzen von KI-Technologien im und für den Bildungsbereich – und dies immer wieder aufs Neue.

2. „Automation der Entscheidung“ als grundlegende Funktionalität der KI-Technologien führt zu einem herausforderndem Verlust von persönlicher Autonomie, der eine kritische Neubewertung der Mensch-Maschine-Interaktion vor dem Hintergrund einer demokratischen Gesellschaft erfordert.

3. Die Bewertung der Rolle von KI in Bildungsprozessen und -institutionen muss dabei die dynamischen Veränderungen durch die Digitalisierung in den Blick nehmen und zugleich Zukünftiges antizipieren. Dies bedeutet vor allem, KI-Algorithmen nicht nur anhand technischer Leistungsfähigkeit zu bewerten, sondern gesellschaftliche Auswirkungen ihrer Anwendung einzubeziehen. Daher müssen ethische Aspekte und Datenschutz ebenso wie relevante Erkenntnisse aus der Maschine-Mensch-Interaktion in die Bildungsdebatte einfließen.

4. KI im Bildungsbereich erfordert kontinuierliches gemeinsames „Gestalten statt Verwalten“! Künstliche Intelligenz ersetzt nicht die menschliche Intelligenz, sondern bedarf deren kontinuierlichen Kontrolle.

5. Der sinnhafte pädagogische Einsatz sowie der Umgang, auch das Wahrnehmen von KI-Technologien erfordert spezifische Fähigkeiten (cognitive literacy), die im Sinne einer Ausweitung des Konzepts der Informationskompetenz (information literacy) bereits in der Schule eingeübt werden müssen.

6. Die bisherige Geschichte der Lehrmedien warnt davor, die Technologie als Ausgangspunkt der Entwicklung zu setzen, diese Rolle müssen vielmehr Ziele und Aufgaben von Bildung einnehmen. Zentral ist daher die Forderung, dass die pädagogischen oder unterrichtlichen Ziele den möglichen und sinnvollen Einsatz von KI definieren und nicht umgekehrt.

7. Der Einsatz von KI-Anwendungen im Feld des Lernens umfasst viele Bereiche: Learning Analytics, Open Educational Resources, Gamification, adaptive und automatisierte Lern- und Testverfahren. Im Bereich von Individualisierung und Differenzierung von Lernprozessen liegen große Potenziale für KI-Anwendungen, wobei die sozial-affektiven Aspekte gemeinsamen Lernens nicht vernachlässigt werden dürfen.

8. Für den Einsatz von KI in der Bildung ist ein gesamtgesellschaftliches Konzept zu entwickeln, das in konkreten Bildungskontexten erprobt und optimiert werden kann. Dazu bedarf es eines breiten öffentlichen Diskurses, an dem alle Akteure zu beteiligen sind. Bildungspolitik und Bildungsadministration sind aufgefordert, diesen Prozess dezentral zu organisieren.

9. Aus Sicht der Informationswissenschaft und Informationspraxis gilt also:

Keine Künstliche Intelligenz ohne Informationskompetenz!