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Was bedeutet die EU-KI-Verordnung für Forschung und Informationsinfrastrukturen?

25. November , 17:00 18:30 CET

Justitia in einer digitalen Welt

Beschreibung

Was bedeutet die Verordnung der Europäischen Union zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Forschung und Informationsinfrastrukturen?

Der EU AI Act bietet eine technologieoffene Bestimmung von KI und verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz. Die Verordnung stellt durch die risikobasierte Einstufung unterschiedliche Anforderungen an KI-Systeme und -Modelle, die durch Anbieter, Betreiber und weitere Akteure erfüllt werden müssen.

Ein drastisch wirkendes Sanktionsmodell soll die Einhaltung der Bestimmungen sichern. Gleichzeitig wurde eine neue KI-Governance-Struktur auf EU-Ebene installiert. Zur Innovationsförderung im Bereich KI sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, insbesondere die Einrichtung sogenannter „KI-Sandkästen“.


Ziel des Vortrages ist es, einen Ein- und Überblick zur KI-Verordnung der Europäischen Union zu geben und beispielhaft auf die sich hieraus ergebenden Auswirkungen für Forschung und Informationsinfrastrukturen einzugehen.

Referent

Patrick Brunner ist Volljurist und seit 2023 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Immaterialgüterrechte des FIZ Karlsruhe – Leibniz Institut für Informationsinfrastruktur. In der Forschung befasst er sich primär mit Rechtsfragen zum Datenverkehr, zur Softwarelizenzierung und zur Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen.

Teilnehmendenanzahl

unbegrenzt


Tool / Technik

Benötigt wird ein internetfähiges Endgerät (PC oder Laptop). In der Regel finden die Vorträge über Zoom statt. Für Zoom benötigen Sie zudem eine Webcam sowie ein Headset oder ein anderes Audiosystem.

Der Vortrag ist gratis für Teilnehmende

Deutsche Gesellschaft für Information und Wissen e.V. (DGI)

online, gratis