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Urheberrecht in Bibliotheken und staatlichen Institutionen

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Das Urheberrechtsgesetz trat Anfang 1966 in Kraft. Seitdem wurde es bedingt durch den Medienwandel mehrfach aktualisiert. Die letzten beiden Änderungen von 2018 und 2021 haben die Bibliotheken in eine herausragende Position versetzt. Genauso wie Gerichte und Behörden schon seit Inkrafttreten des Gesetzes können jetzt auch Bibliotheken zahlreiche gesetzlich erlaubte Nutzungen für ihre Tätigkeit einsetzen.

€7 – €95