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Bibliotheken und urheberrechtliche Lizenzen

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Im Urheberrechtsgesetz findet sich in einigen wenigen Paragraphen das Wort „Lizenz“. Viel häufiger liest man dagegen im Gesetz den Begriff „Nutzungsrecht“, ohne dass damit etwas anderes gemeint wäre. Eine Lizenz ist die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen zu dürfen. Die Lizenz lässt sich auf mehrerlei Weise vergeben. Das Seminar wird das Thema „Lizenzen“ folgendermaßen behandeln: Durch Urheberrecht geschützte Werke und deren Nutzung über diverse Lizenzformen. Gesetzlich erlaubte Nutzungen. Open Access durch CC und andere offene Lizenzen